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SWISS-PEAK

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Swiss Peak Solutions GmbH, Effretikon (ZH)

  1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Dienstleistungen, Audits, Beratungen, Schulungen und sonstigen Leistungen der Swiss Peak Solutions GmbH, Weiherstrasse 28, 8307 Effretikon (nachfolgend „Anbieterin“).

  • Vertragspartner: Das Angebot richtet sich ausschliesslich an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen im Sinne von Art. 181 OR (nachfolgend „Kunde“).
  • Abweichende Bedingungen: Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Anbieterin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
  1. Vertragsabschluss und Leistungsumfang
  • Angebot: Alle Angebote der Anbieterin sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
  • Zustandekommen: Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung der Anbieterin oder durch beidseitige Unterzeichnung eines spezifischen Einzelvertrages (z. B. Mandatsvereinbarung) zustande.
  • Leistungsumfang: Der genaue Leistungsumfang (z.B. Durchführung von HSEQ-Audits, Einführung von Managementsystemen oder Schulungen) ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag oder der Auftragsbestätigung. Die Anbieterin schuldet, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, eine sorgfältige Dienstleistung (Auftragsrecht nach Art. 394 ff. OR), jedoch keinen messbaren Werk- oder Zertifizierungserfolg.
  1. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist zur aktiven Unterstützung der Anbieterin verpflichtet, damit die vereinbarten Leistungen ordnungsgemäss und zeitgerecht erbracht werden können.

  • Informationen: Der Kunde stellt der Anbieterin alle für die Durchführung des Auftrags (insb. Audits und Begehungen) erforderlichen Unterlagen, Daten und Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
  • Zugang: Bei Vor-Ort-Terminen gewährt der Kunde den Auditoren und Beratern der Anbieterin freien und sicheren Zugang zu den relevanten Betriebsstätten sowie Systemen und stellt die Einhaltung lokaler Sicherheitsvorschriften sicher.
  • Verzögerung: Versäumt der Kunde eine Mitwirkungspflicht, gehen daraus resultierende Verzögerungen und Mehraufwände zu seinen Lasten.
  1. Vergütung, Zahlungsbedingungen und Verzug
  • Preise: Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (MWST) sowie exklusive Spesen und Reisekosten, sofern nicht anders ausgewiesen.
  • Zahlungsfrist: Rechnungen der Anbieterin sind innert 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  • Verzug: Mit Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde automatisch und ohne separate Mahnung in Verzug (Verfalltagsgeschäft gemäss Art. 102 Abs. 2 OR). Es wird ein Verzugszins von 5 % p.a. geschuldet. Die Anbieterin behält sich das Recht vor, laufende Dienstleistungen bei Zahlungsverzug unverzüglich einzustellen.
  1. Termine, Stornierung und Verschiebung

Vereinbarte Termine (z. B. für Audits oder Schulungen) sind verbindlich.

  • Absage durch den Kunden: Sagt der Kunde einen vereinbarten Termin ab oder verschiebt ihn, werden folgende Gebühren fällig:
    • Bis 14 Tage vor dem Termin: kostenfrei (exkl. bereits angefallener, nicht stornierbarer Spesen).
    • 13 bis 7 Tage vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Honorars.
    • Weniger als 7 Tage vor dem Termin oder bei Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Honorars.
  • Absage durch die Anbieterin: Bei Krankheit des Referenten/Auditors, höherer Gewalt oder sonstigen unverschuldeten Umständen ist die Anbieterin berechtigt, den Termin zu verschieben. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
  1. Immaterialgüter- und Nutzungsrechte
  • Eigentum: Sämtliche Urheberrechte und sonstigen Rechte an den von der Anbieterin erstellten Unterlagen, Schulungsmaterialien, Audit-Berichten, Konzepten und Präsentationen verbleiben ausschliesslich bei der Anbieterin.
  • Nutzungsrecht: Der Kunde erhält ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares und zeitlich unbeschränktes Recht, die im Rahmen des Vertrages erbrachten Arbeitsergebnisse für den eigenen, internen Betriebszweck zu nutzen. Eine Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Anbieterin untersagt.
  1. Gewährleistung und Haftung
  • 7.1 Sorgfaltsleitung: Die Anbieterin erbringt ihre Dienstleistungen mit der geschäftsüblichen Sorgfalt gemäss dem aktuellen Stand der Praxis (Art. 394 ff. OR). Sie übernimmt keine Haftung für den Eintritt eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs, das fehlerfreie Bestehen externer Zertifizierungen durch Dritte oder das Ausbleiben behördlicher Beanstandungen beim Kunden.
  • 7.2 Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit: Die Anbieterin haftet unbeschränkt für Schäden, die durch nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Anbieterin selbst oder ihrer gesetzlichen Vertreter verursacht wurden.
  • 7.3 Haftungsausschluss bei leichter Fahrlässigkeit: Die Haftung für Schäden aus leichter Fahrlässigkeit wird im gesetzlich zulässigen Rahmen vollumfänglich ausgeschlossen.
  • 7.4 Ausschluss von Folgeschäden: Die Haftung für indirekte Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktions- oder Betriebsunterbrechungen, nicht realisierte Einsparungen, Datenverlust sowie Ansprüche Dritter wird vollumfänglich und unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen.
  • 7.5 Haftungsbegrenzung (Haftungsdeckel): Für alle Fälle, in denen die Haftung der Anbieterin trotz der vorstehenden Ausschlüsse rechtlich besteht (und kein Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit vorliegt), ist die Gesamthaftung für alle Schäden (einschliesslich Vermögensschäden, Personen- und Sachschäden sowie Umwelt- und Umweltschadensrisiken) aus und im Zusammenhang mit dem jeweiligen Auftrag betragsmässig streng begrenzt auf die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung der Anbieterin, maximal jedoch auf CHF 2’000’000.– (zwei Millionen Schweizer Franken) pro Schadensfall.
  • 7.6 Haftungsausschluss für Hilfspersonen: Die Haftung für das Verhalten von Hilfspersonen, beigezogenen Subunternehmern, freien Auditoren oder sonstigen Dritten (Art. 101 OR) wird vollumfänglich ausgeschlossen.
  1. Geheimhaltung und Datenschutz
  • Vertraulichkeit: Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten geschäftlichen, technischen oder organisatorischen Informationen, die als vertraulich bezeichnet wurden oder ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind, streng geheim zu halten. Diese Pflicht bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.
  • Datenschutz: Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt streng nach den Vorgaben des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG). Details regelt die separate Datenschutzerklärung der Anbieterin.
  1. Schlussbestimmungen
  • Änderungen: Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  • Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine rechtlich zulässige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
  • Anwendbares Recht: Auf das Vertragsverhältnis zwischen der Anbieterin und dem Kunden ist ausschliesslich Schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) anwendbar.
  • Gerichtsstand: Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der Anbieterin (Illnau-Effretikon, Schweiz). Die Anbieterin ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu belangen.